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Wirrwarr um eine Wasserregelung

Andreas Braun
  • Do, 15. Januar 2009
    Freiburg

Wie viel Wasser darf bei Trockenheit in der Dreisam bleiben, wie viel darf in den Gewerbekanal? Die Meinungen gehen auseinander.

Wie viel Wasser darf bei Niedrigwasser in der Dreisam bleiben und wie viel muss in den von ihr abzweigenden Gewerbekanal fließen? Die Ansichten darüber gehen auseinander. Bislang gibt es eine solche Mindestwasserregelung noch nicht, obwohl das jetzt, mit dem neuen Sandfangwehr, problemlos möglich wäre. Ende Dezember hatte das Land Baden-Württemberg die Bewirtschaftungspläne für die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) veröffentlicht – und darin bereits gerügt, dass für die Dreisam eine Mindestwasserregelung noch fehlt.

Wichtig ist die Wassermenge der Dreisam vor allem für die darin lebenden Fische. "Bisher mussten wir bei Niedrigwasser immer den Runzknecht informieren, damit die Ableitung in den Gewerbekanal eingestellt wird", weiß Hanspeter Beil vom ...

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