Wirte grenzen Jugendliche aus
Kneipen auf der Baar haben sich auf jeweils ihre Weise mit Nichtrauchergesetz arrangiert / Mancherorts Zutritt erst ab 18 Jahren
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DONAUESCHINGEN (vol). Das gerade erst modifizierte Nichtrauchergesetz sorgt bei Wirten und Gästen für Irritationen. Wo darf zum Glimmstengel gegriffen werden, und wo ist der "blaue Dunst" verboten? Im Städtedreieck hat sich in dieser Frage eine Zwei-Klassen-Gastronomie gebildet, die versucht, die Vorstellungen des Gesetzgebers in die Tat umzusetzen.
Wer auch beim Bierchen oder einem Schoppen Wein nicht von der Zigarette lassen will, sollte sich schon beim Betreten eines Lokals darüber informieren, ob er seinem "Laster" ungestört frönen darf. Das Schild an einer Gaststätte mit der Aufschrift "Zutritt für Personen unter 18 Jahren" ist für den Raucher der entscheidende Hinweis, dass er dort ...