Wo Böllern erlaubt ist

Vieles darf man, manches nicht und einiges sollte man besser lassen: Ein Überblick.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Hochbetrieb herrscht in  in den Läden,...ie Feuerwerksartikel verkauft werden.   | Foto: Heinz Vollmar
Hochbetrieb herrscht in in den Läden, wo die Feuerwerksartikel verkauft werden. Foto: Heinz Vollmar

GRENZACH-WYHLEN. Das Jahr neigt sich dem Ende und für viele gehören Böller und Raketen aller Art zur Silvesternacht dazu. Seit Freitag dürfen diese verkauft und ab Dienstag ausprobiert werden. Aber wer darf was und wo an Silvester? Ein Überblick.

Orte: überall
Dauer: zwei Tage
Erlaubt: Klasse 1 und 2
Verboten: Import
Knallbonbons für Kinder
Andrang aus der Schweiz
Aufräumen erwünscht
Polizei kontrolliert bei Bedarf
An Silvester bleibt der Polizeiposten, wie an jedem normalen Wochenende ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel