Wohnungsbau auf Firmenareal

BZ-Plus Endinger Gemeinderat stellt Weichen für Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet" / Baurechtliche Sicherung für zwei Häuser.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Wöllinger Straße bildet die Grenze...eschloss der Gemeinderat am Mittwoch.   | Foto: Martin Wendel
Die Wöllinger Straße bildet die Grenze zwischen dem Mischgebiet (links) und dem als Gewerbegebiet eingestuften Bereich (rechts). Im Mischgebiet sollen künftig wieder drei Meter Abstand zwischen Bau- und Grundstücksgrenze gelten, beschloss der Gemeinderat am Mittwoch. Foto: Martin Wendel

ENDINGEN. Wenn die Firma Keller von der Wöllinger Straße ins Gewerbegebiet bei Braunform umzieht, soll das bisherige Firmenareal für Geschosswohnungsbau genutzt werden. Der Gemeinderat stellte am Mittwoch in seiner öffentlichen Sitzung in der Stadthalle die planerischen Weichen für entsprechende Änderungen des Bebauungsplans "Gewerbegebiet". Eine weitere Änderung soll zwei seit Jahrzehnten bestehende Wohnhäuser rechtlich absichern, die im Gewerbegebiet eigentlich untersagt wären.

Das Firmenareal von Keller Blechtechnik befindet sich in dem Teil des Bebauungsplangebiets zwischen Wöllinger Straße und Hennengärtle, das als Mischgebiet Gewerbe- und Wohnnutzung erlaubt. Bislang sind dort dreigeschossige Gebäude erlaubt, angestrebt wird ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel