Die Staatsanwaltschaft Offenburg korrigiert eine Aussage: Yves R. wurde doch wegen Volksverhetzung verurteilt. Das geht aus einem alten Urteil hervor.
Die Frage nach einem rechtsradikalen Hintergrund des flüchtigen Yves R., der in Oppenau am Sonntag vier Polizeibeamte entwaffnete, ist den Ermittlern von Anfang an gestellt und verneint worden. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat jetzt nochmal genau hingeschaut und doch etwas gefunden. Als Yves R. 16 Jahre alt war gab es eine ...