Zahnschmerzen führen vor Gericht
Strafbefehl über nur 100 Euro wird am Ende akzeptiert, aber die Angeklagte will nicht als Betrügerin dastehen.
TITISEE-NEUSTADT (zwi). Den ganzen Aufwand hätte die 37-jährige Frau sich und den anderen Beteiligten ersparen können. Denn nach knapp zweistündiger Verhandlung vor dem Amtsgericht nahm die Angeklagte den Rat ihrer Verteidigerin an und ihren Einspruch gegen den Strafbefehl über 100 Euro zurück. Doch die eigens aus Bayern angereiste Beschuldigte hatte sich gegen den Vorwurf des Betrugs wehren wollen.
Der Vorfall, der sie vor Gericht brachte, liegt lange zurück: Im März und April 2014 hatte die damals 33-Jährige sich vier Mal in einer Zahnarztpraxis in Neustadt behandeln lassen. Den Zuzahlungsvertrag hatte die Patientin unterzeichnet, die ...