Eine neue Regelung im Rundfunkstaatsvertrag legt fest, was ARD und ZDF im Netz erlaubt ist.
Die Ministerpräsidenten der Länder wollen ARD und ZDF im Internet engere Grenzen setzen. Den öffentlich-rechtlichen Sendern solle im neuen Rundfunkstaatsvertrag eindeutiger untersagt werden, "presseähnliche" Leseangebote im Internet zu veröffentlichen, hieß ...