Kläger bekommt Recht

Zu laut: Minigolfplatz muss schließen

Niederlage für Bad Säckingen: Die Stadt muss den Minigolfplatz im Schlosspark vorübergehend schließen. Architekt Christian Haus, Anwohner in der Schönaugasse, hatte mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg Recht bekommen. Die Stadt kann noch Einspruch einlegen.  

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Ein Anwohner stoppt mit seiner Klage  das Spiel auf der Minigolf-Anlage.  | Foto: Bastian Henning
Ein Anwohner stoppt mit seiner Klage das Spiel auf der Minigolf-Anlage. Foto: Bastian Henning

BAD SÄCKINGEN. Die Stadt hat im Streit um den Betrieb des Minigolfplatzes im Schlosspark vorläufig den Kürzeren gezogen. Das Verwaltungsgericht Freiburg veranlasste die sofortige Schließung der Anlage und gab damit einem Eilantrag der klagenden Nachbarn, des Ehepaars Haus, statt. Bad Säckingens Bürgermeister Martin Weissbrodt wird vorm Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen. Realistisch muss allerdings davon ausgegangen werden, dass die diesjährige Minigolf-Saison damit beendet ist. Das Bistro allerdings bleibt ab Donnerstag weiter bis zum Saisonende am 3. Oktober geöffnet.

Das gab Weissbrodt am Mittwoch bekannt. Seine Entscheidung fußt auf der des Verwaltungsgerichts. Das nämlich gab jetzt einem Eilantrag des Ehepaars Haus statt, das nebenan in der Schönaugasse zwei Häuser bewohnt und seit der Wiedereröffnung der restaurierten Minigolfanlage im Frühjahr 2010 gegen den Platz vorgeht. Der Betrieb der Anlage stehe "im ...

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