Account/Login

Verfassungsgericht

Zugang zum Arztberuf muss bis Ende 2019 neu geregelt werden

Christian Rath
  • Di, 19. Dezember 2017, 21:55 Uhr
    Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für verfassungswidrig erklärt. Ausgangspunkt war die Klage eines Studienplatzbewerbers.

Der Zugang zum Arztberuf muss bis Ende 2019 neu geregelt werden.  | Foto: dpa
Der Zugang zum Arztberuf muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Foto: dpa
Der Zugang zum Arztberuf muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für verfassungswidrig erklärt. Ausgangspunkt war die Klage des 26 Jahre alten Lukas Jäger, der mit der Abiturnote 2,6 Medizin studieren wollte – und sich jahrelang erfolglos immer wieder für einen Studienplatz beworben hatte.
Das ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel