Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für verfassungswidrig erklärt. Ausgangspunkt war die Klage eines Studienplatzbewerbers.
Der Zugang zum Arztberuf muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für verfassungswidrig erklärt. Ausgangspunkt war die Klage des 26 Jahre alten Lukas Jäger, der mit der Abiturnote 2,6 Medizin studieren wollte – und sich jahrelang erfolglos immer wieder für einen Studienplatz beworben hatte.
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