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Zwei Jahre Gefängnis für Betrug

  • Di, 26. August 2014
    St. Blasien

Amtsrichter verordnet einer 52-jährigen Angeklagten eine Auszeit / Weitere Freiheitsstrafen stehen zur Vollstreckung aus.

Fünf Verhandlungstage war Justitia mit...zahlreichen Betrugsfällen beschäftigt.  | Foto: dpa
Fünf Verhandlungstage war Justitia mit den zahlreichen Betrugsfällen beschäftigt. Foto: dpa

ST. BLASIEN. Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilte Martin Hauser, Direktor des Amtsgerichts St. Blasien, eine 52-jährige, zur Zeit eine Haftstrafe absitzende Frau, die sich wegen Betruges in 24 Fällen verantworten musste. Vor der Urteilsverkündung kam noch eine Zeugin zu Wort.

Mit einer Verlesung von Zeugenaussagen hatte sich die Angeklagte im Verlauf des Verfahrens nicht einverstanden erklärt, und so musste am letzten Verhandlungstag eine Zeugin aus Müllheim anreisen. Die Inhaberin eines Hotels erklärte, die Angeklagte habe sich im Frühjahr 2011 in ihrem Hotel eingemietet ...

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