Zwei Jahre Haft für Pädophilie

Ein 45-jähriger Angeklagter ging in Revision / Auch die Zweite Kleine Strafkammer des Landgerichts verurteilte den Mann.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WALDSHUT/WIESENTAL (mig). Die Revision hat dem Angeklagten letztlich nicht viel genützt: Die Zweite Kleine Strafkammer des Landgerichts Waldshut verurteilte einen 45-jährigen Krankenpfleger wegen sexuellen Missbrauchs von fünf Jungen in 13 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, nachdem ihn die Erste Kleine Kammer dieses Gerichts im August 2009 zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt hatte. Zu der von ihm erhofften Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung kam es nicht.

Wegen des langen Zeitraums zwischen den Taten und dem Urteil gelten drei Monate als vollstreckt. Bei der Berufungsverhandlung ging es um die Rechtsfolgen und die Einschätzung der Persönlichkeit des Angeklagten, aber nicht um die Aufklärung des Tathergangs, da er seine Taten gestand, was ihm das Gericht positiv anrechnete. Erschwerend wirkte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel