Zwei Zollbeamte vor Gericht

Wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und der Verletzung von Dienstgeheimnissen müssen sich zwei Zollbeamte vor Gericht verantworten. Eine Verständigung blieb erfolglos.  

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Rund eine Stunde lang hatten sich die beiden Angeklagten, deren Verteidiger sowie der Staatsanwalt um eine Verständigung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen bemüht, um ein wahrscheinlich langwieriges Verfahren abzukürzen. Doch es stellte sich heraus, dass eine Einigung nicht möglich war. Es ging um den Vorwurf der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie die Verletzung von Dienstgeheimnissen.

Die Angeklagten, zwei Zollbeamte, sollen neben ihrer dienstlichen Tätigkeit ein Unternehmen für Sicherheitstechnik und Objektschutz betrieben haben und zwischen 2016 und 2020 als Subunternehmer für ein weiteres Unternehmen tätig gewesen sein. Gemäß Verabredung seien sie von dessen Geschäftsführern nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden und hätten die geschuldeten Beiträge nicht abgeführt. Außerdem, so die Anklagen, hätten sie von zwischen 2018 und 2020 selbst einen Arbeitnehmer ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigt. Einer der beiden Angeklagten habe überdies in zwei Fällen vertrauliche Akteninhalte an Dritte weitergegeben. Die Strafbefehle lauteten auf 60 beziehungsweise 110 Tagessätze. Der Prozess wird nun fortgesetzt.
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