Führerschein trotz abenteuerlicher Fahrt auf dem Hotzenwald behalten
Mit der Beschränkung seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens trifft ein 40-Jähriger auf Milde. Er muss zahlen, darf aber weiterfahren.
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Weder Blaulicht noch Leuchtanzeige will der Angeklagt gesehen haben und auch ein Martinshorn habe er nicht gehört als er von der Polizei verfolgt wurde. Foto: Soeren Stache (dpa)
Wessen Version von den Geschehnissen mitten in einer Nacht im Spätsommer 2023 tief im Hotzenwald letztlich die richtige ist, wird sich nicht mehr klären lassen. Der inzwischen 40 Jahre alte Angeklagte hat vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen des ...