Zweifel an der Täterschaft
23-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe davon.
OFFENBURG. Wegen räuberischer Erpressung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, wegen gefährlicher Körperverletzung freigesprochen – so lautet das Urteil des Schöffengerichts gegen einen 23-Jährigen aus einer Offenburger Umlandgemeinde. Während die Verteidigung zwei Freisprüche beantragt hatte, forderte die Staatsanwaltschaft auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung.
Wie bereits berichtet wurde dem 23-Jährigen vorgeworfen, einen 21-Jährigen auf einer Fasnachtsveranstaltung im November 2013 in Schutterwald niedergeschlagen zu haben. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades und ...