Vorsichtsmaßnahme
Zweiter Fall im Ortenaukreis: Vogelgrippe bei Schwan in Neuried nachgewiesen – Aufstallungspflicht
Nach dem Fund einem weiteren Vogelgrippefall reagiert das Landratsamt Ortenaukreis mit einer drastischen Schutzmaßnahme. Geflügel muss ab Freitag entlang des Rheins in geschlossenen Ställen gehalten werden.
Do, 13. Nov 2025, 12:22 Uhr
Ortenaukreis
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Im Ortenaukreis ist bei einem weiteren Wildvogel das hochpathogene Aviäre Influenzavirus, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Das positive Ergebnis wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Bei dem betroffenen Tier handelt es sich um einen Schwan, der an einem Baggersee auf dem Gebiet der Gemeinde Neuried aufgefunden wurde. Dies ist bereits der zweite bestätigte Fall bei Wildvögeln im Ortenaukreis in der aktuellen Vogelgrippe-Saison.
Angesichts der bundesweit sehr dynamischen Entwicklung der Geflügelpest und der FLI-Einschätzung eines insgesamt hohen Verbreitungsrisikos, bewertet das Landratsamt Ortenaukreis die Lage vor Ort als deutlich erhöhtes Infektionsrisiko.
Aufstallungspflicht wird angeordnet
Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände hat das Landratsamt in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nun eine Aufstallungspflicht erlassen.
Diese gilt für alle entlang des Rheins gelegenen Gemarkungen des Ortenaukreises. Geflügel muss demnach im Zeitraum von Freitag, 14. November 2025, bis vorläufig Donnerstag, 15. Januar 2026, in geschlossenen Ställen oder unter einer vergleichbar gesicherten Abdeckung gehalten werden.