Amtsgericht Freiburg
21-Jähriger verurteilt, weil er intime Fotos seiner Ex-Freundin weitergab
Ein 21-Jähriger hatte Fotos seiner Ex-Freundin an deren Freundin weitergeleitet, diese stellte sie auf WhatsApp und Facebook.
Wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen stand ein mittlerweile 21-Jähriger vor dem Jugendgericht und wurde zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Sein Smartphone wurde eingezogen.
Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, intime Fotos seiner 17-jährigen Ex-Freundin von seinem Smartphone gegen deren ausdrücklichen Willen an eine 14-Jährige weitergegeben zu haben. Eines dieser Intimfotos soll er auch als sein Profilbild bei WhatsApp genutzt haben und dadurch zahlreichen Nutzern der Plattform zugänglich ...