Das Freiburger Landgericht hat einen 23 Jahre alten Angeklagten zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln betrieben.
Es sah nicht gut aus für den Angeklagten. Die Anklage umfasste 60 Verkäufe von Betäubungsmitteln im Raum Freiburg. Besonders schwer wog, dass der 23-Jährige überwiegend Jugendliche mit Drogen versorgte und die jungen Leute teilweise auch als Verkäufer ...