Schöffengericht

25-Jähriger bestiehlt behinderten Freund - Bewährungsstrafe

Wäre das Geständnis nicht noch in letzter Sekunde gekommen, dann wäre ein 25-jähriger Hartz-IV-Empfänger wohl ohne Bewährung mindestens zehn Monate in einer Vollzugsanstalt eingesessen. Raub und andere Delikte wurden ihm vorgeworfen.  

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Lang war auch sein Vorstrafenregister. Im März diesen Jahres hatte der 25-Jährige einem 17-Jährigen bei einem Besuch in dessen Wohnung eine Playstation und ein iPhone abgenommen. Als sich der Junge gegen die Wegnahme ...

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