25-Jähriger muss Strafe absitzen
Gefährliche Körperverletzung: Landgericht verwirft Berufung.
Pater Sliwka
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KENZINGEN/FREIBURG. Verworfen hat das Landgericht Freiburg die Berufung eines 25 Jahre alten Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichts Kenzingen, das ihn wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt hatte. Jetzt muss er die Strafe absitzen.
Ein junger Mann gerät in Zorn. Ausgerechnet in der Neujahrsnacht 2005 macht ihm seine Freundin eine Szene, weil er beim Tanzen mit einer anderen Frau gesprochen hatte. Sie läuft vom Fest im Asylbewerberheim in Kenzingen weg, will mit dem Zug zurück nach Offenburg. Der 25-Jährige rennt ihr nach, ...