Urteil am Amtsgericht Lörrach

259.000 Euro Steuern hinterzogen: Bewährungsstrafe für ehemaligen Geschäftsführer

BZ-Plus Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung lautet das Urteil für den ehemaligen Geschäftsführer eines Lörracher Handelsunternehmens. Er hat Steuern hinterzogen, Buchführung überforderte ihn.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein 72-jähriger ehemaliger Geschäftsfü...hinterziehung verurteilt (Symbolfoto).  | Foto: Vladislav Gajic - Fotolia
Ein 72-jähriger ehemaliger Geschäftsführer wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt (Symbolfoto). Foto: Vladislav Gajic - Fotolia
Wegen Steuerhinterziehung wurde der heute 72-jährige ehemalige Geschäftsführer eines Lörracher Handelsunternehmens zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach einer neuen Berechnung und nachdem ein Teil der Vorwürfe fallengelassen wurde, lag der Verurteilung ein Steuerschaden von 259.000 Euro zugrunde.
Der Mann hatte in Lörrach eine Firma ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel