2G bleibt bei Veranstaltern im Raum Lahr erstmal nur eine Option
Frisöre, Veranstalter und Restaurants sind bei der Umsetzung der neuen Möglichkeit der Corona-Verordnung zurückhaltend. Kritisiert wird, dass Angestellte weiter Maske tragen müssen.
Von Freitag an gilt in Baden-Württemberg das 2G-Optionsmodell. Restaurantbetreiber, Kulturveranstalter und Betriebe mit Kundenverkehr wie Friseurgeschäfte können entscheiden, ob sie Besucher nach der 2G-Regel einlassen, also nur Geimpfte und Genesene – oder ob sie auch Getestete einlassen. Wie entscheiden sich Gastronomen, Veranstalter und Friseure vor Ort? Die BZ hat sich umgehört.
Frisöre in Kippenheim und Seelbach
Der Seelbacher ...