Er hatte seiner geschiedenen Frau trotz Annäherungsverbots immer wieder nachgestellt: Ein 44-Jähriger ist in Titisee-Neustadt vom Vorwurf der Nachstellung freigesprochen worden – wegen Schuldunfähigkeit.
Es gibt Fälle, in denen die Rechtsprechung an Grenzen stößt. Ein solcher wurde nun im Neustädter Amtsgericht verhandelt. Am Ende stand ein Freispruch. Der 44-jährige Hochschwarzwälder hatte seiner geschiedenen Frau trotz Annäherungsverbots immer wieder nachgestellt und die unerlaubte Kontaktaufnahme auch ...