Amtsgericht Freiburg

54-jähriger Vergewaltiger bittet vor Gericht um Unterbringung

Mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten hat das Landgericht die Vergewaltigung einer 17-Jährigen in einer Toilette des Chemiehochhauses der Universität am 17. Oktober 2014 geahndet.  

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Darüber hinaus hat die Dritte Große Strafkammer den Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 4000 Euro verurteilt. Die Richter ordneten seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Ein Mann, 54 Jahre, sieht eine 17-jährige Frau in der Stadt. Er verfolgt sie bis ...

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