Nach drei Tagen mit Inzidenzwerten über 150 muss der Ortenaukreis die Reißleine ziehen: Ab Montag, 19. April, darf die Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigem Grund verlassen werden.
Ab Montag, 19. April, gilt im Ortenaukreis zwischen 21 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Die Wohnung darf dann ...