Drohnentod eines Deutschen

Abschuss keine Straftat

Bundesanwaltschaft begründet, warum sie nach Drohnentod eines Deutschen nicht ermittelt.  

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KARLSRUHE. Die CIA darf deutsche Staatsbürger in Nordwestpakistan töten, wenn diese am dortigen bewaffneten Konflikt als Kämpfer teilnehmen. Das stellte jetzt die Bundesanwaltschaft klar. Die Karlsruhe Behörde legte die Begründung vor, warum sie Anfang des Monats das Verfahren nach dem Drohnen-Tod des Wuppertalers Bünyamin E. eingestellt hat.

Der 20-jährige E. war im Mai 2010 nach Pakistan gereist, hatte sich dort dschihadistischen Gruppen angeschlossen und wurde bald für ein Selbstmordattentat auf die internationalen Isaf-Truppen – eventuell sogar auf die Bundeswehr – ...

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