Account/Login

Strafzettel

Abzocke oder berechtigt? Ärger über Inkassogebühren im Parkhaus

  • Di, 02. Juni 2015, 10:57 Uhr
    Weil am Rhein

Wer im Parkhaus in Weil am Rhein regelwidrig parkt, muss Strafe zahlen. Wer nicht sofort zahlt, bekommt eine Mahnung: von zusätzlich 22,64 Euro. Ein Verbraucheranwalt rät, zu widersprechen.

Größer als der Ärger  über ein  Knöllc...reck über Post vom Inkassounternehmen.  | Foto: Herbert Frey
Größer als der Ärger über ein Knöllchen ist der Schreck über Post vom Inkassounternehmen. Foto: Herbert Frey
Die 30 Euro Vertragsstrafe, die "Park & Control" auf der Einkauf-Insel für das Parken ohne Parkscheibe oder für das Überschreiten der zweistündigen Parkdauer verlangt, haben schon viele Gemüter erregt. Erst recht für Aufregung sorgen indes die Forderungen, die auf betroffene Autofahrer zukommen, wenn sie die 30 Euro nicht sofort zahlen. Die Stuttgarter Firma "SFG Forderungsmanagement" schickt dann nämlich nach vier Wochen eine Mahnung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel