Neue Friedhofssatzung
Trotz einer Verdopplung der Friedhofsgebühren bleibt in Weil am Rhein Defizit von über 200.000 Euro
Der Kultur-, Sport- und Verwaltungsausschuss (KSVA) nahm die neuen Friedhofsgebühren mit klarer Mehrheit an. Eine stufenweise Gebührenanpassung ist nicht möglich.
Mi, 7. Mai 2025, 19:00 Uhr
Weil am Rhein
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen

Mit weiteren erhellenden Fakten trug Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher im KSVA dazu bei, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebührenerhöhungen, die in den Ortschaftsräten für Diskussionen gesorgt hatten, nachvollziehbarer wurden. In Haltingen hatten die Räte bekanntlich die Satzung abgelehnt, weil ihnen die Kostensteigerung zu drastisch war. Sie hatten stufenweise Erhöhungen vorgeschlagen.
Stufenplan ist nicht möglich
Selbst wenn der Kostendeckungsgrad wie geplant von 46 auf 75 Prozent steige, müsse die Stadt das Friedhofswesen immer noch mit jährlich 238.000 Euro subventionieren, erklärte Nonnenmacher. Weil die letzte Anpassung 2012 erfolgte, habe die Gemeindeprüfanstalt wiederholt Erhöhungen angemahnt, ergänzte OB Diana Stöcker. Weil eine Neukalkulation fast drei Jahre dauere, sei ein Stufenplan mit jährlichen oder zweijährlichen Anpassungen nicht möglich. Außerdem räume die Stadt jederzeit Ratenzahlungen ein und könnten in Härtefällen Sozialleistungen beantragt werden. Furcht, keine würdige Bestattung zu erhalten, müsse niemand haben, betonte die Verwaltung.