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Mit Gewinn leben

Achtung, Nachzahlung! Die Tücken des Kurzarbeitergelds bei der Steuererklärung

Jörg Strötzel
  • So, 25. April 2021, 15:27 Uhr
    Wirtschaft

Im vergangenen Jahr waren viele Beschäftigte in Kurzarbeit. Eine Folge: Sie müssen eine Steuererklärung machen. Ob Nachzahlungen drohen, hängt vom Einzelfall ab. Manchmal gibt es auch was zurück.

Steuererklärung nicht vergessen  | Foto: Zacharie Scheurer (dpa)
Steuererklärung nicht vergessen Foto: Zacharie Scheurer (dpa)
Wegen der Corona-Pandemie wurden die Regeln für das Kurzarbeitergeld verbessert: Arbeitnehmerinnen und ...

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