Ämter verhängen bisher keine harten Sanktionen bei Verstößen gegen Teil-Impfpflicht
Seit vier Monate gilt für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken die Corona-Impfpflicht. Bisher haben die Gesundheitsämter noch kein einziges Betätigungs- oder Betretungsverbot verhängt.
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