Baden-Württemberg

Ämter verhängen bisher keine harten Sanktionen bei Verstößen gegen Teil-Impfpflicht

Seit vier Monate gilt für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken die Corona-Impfpflicht. Bisher haben die Gesundheitsämter noch kein einziges Betätigungs- oder Betretungsverbot verhängt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eine Pflegekraft lässt sich zu Beginn ... Corona-Schutzimpfung noch nachweisen.  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Eine Pflegekraft lässt sich zu Beginn der Impfkampagne im Impfzentrum Stuttgart gegen Corona impfen. Mehrere Zehntausend Beschäftigte aus Kliniken und Pflegeheimen müssen ihre Corona-Schutzimpfung noch nachweisen. Foto: Marijan Murat (dpa)
Das Sozialministerium in Stuttgart bestätigte am Donnerstag auf Anfrage entsprechende Informationen der Tageszeitungen "Stuttgarter ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel