Bereits neun Mal hat der Landtag Kandidaten der AfD für das Kuratorium der Landeszentrale für Politische Bildung durchfallen lassen. Das ist rechtens, urteilte nun der Verfassungsgerichtshof.
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Die wiederholte Nichtwahl von zwei Mitgliedern der AfD-Landtagsfraktion für das Kuratorium der Landeszentrale für Politische Bildung durch den Landtag ist verfassungsjuristisch nicht zu beanstanden. In seiner Urteilsbegründung betonte ...