Der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945 bleibt ohne rechtliche Folgen. Die Opfer-Angehörigen des Bombardements von Kundus 2009 bekommen keinen Schadensersatz.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde ab, öffnete aber die Tür für eine deutsche "Amtshaftung" in militärischen Konflikten.
Im September 2009 hatten die afghanischen Taliban in der Nähe von Kundus zwei Tanklaster ...