Die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen könnte zu Problemen führen. Was, wenn die medizinische und pflegerische Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann?
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Ab 15. März gilt in Heimen, Krankenhäusern und Praxen eine Impfpflicht für Beschäftigte. Foto: Robert Michael (dpa)
Am 15. März müssen Arztpraxen, Kliniken, Alten- oder Behindertenheime dem Gesundheitsamt mitteilen, ob ihre Mitarbeiter gegen Covid-19 geimpft sind. Hat jemand keine Impfung, kann das Amt entscheiden, dass er oder ...