Wegen Feinstaub müssen alte Öfen umgerüstet werden.
Alte Holzöfen, die die Feinstaubgrenzwerte übersteigen, müssen bis zum 31. Dezember 2020 ausgetauscht oder umgerüstet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Foto: Monique Wüstenhagen
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Für Besitzer von Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, heißt es Ende des Jahres unter Umständen Abschied nehmen. Denn alte Kamin- und Kachelöfen, aber auch Heizkamine für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle überschreiten in ...