Amtsgericht Freiburg
Altenpflegerin erhält nach Betrug an Bewohnerin Berufsverbot
Mit einem dreijährigen Berufsverbot und einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten hat das Amtsgericht am Freitag den Betrug einer 41-jährigen Altenpflegerin zu Lasten von drei hochbetagten Bewohnern eines Altenwohnheims in Freiburg geahndet.
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Ihr Lebensgefährte, der mit jenen von der Angeklagten entwendeten EC-Karten 17 000 Euro erbeutete, ist von Strafrichter Peter Lehmann ebenfalls zu 15 Monaten mit Bewährung verurteilt worden.
Folgt man den Plädoyers der Verteidiger Detlef Greiner und Thomas Häfner, dann sind die Taten ihrer Mandanten keineswegs erwiesen. Beide hatten dementsprechend Freispruch beantragt. Beide kritisierten die ...