Account/Login

Alter schützt vor Strafe nicht

  • Sa, 07. April 2001
    Freiburg

     

Notorischer Betrüger prellt Anleger um 762 963 Mark und wird zu vier Jahren Gefängnis verurteilt / Berufung zurückgezogen.

Am 16. Oktober 2000 hat das Amtsgericht einen 66-jährigen Bankkaufmann aus Freiburg wegen gewerbsmäßigen Anlagebetrugs in 38 Fällen mit einem Gesamtschaden von 762 963 Mark zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. In einer Verhandlung vor dem Landgericht zog der einschlägig vorbestrafte Bankkaufmann seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Er ist damit rechtskräftig verurteilt.

Seit über 30 Jahren ist der inzwischen 66-jährige Bankkaufmann ein Kunde der Justiz. Schon Ende der 60er-Jahre war der ehemalige Hauptschüler, der einer Bäckerlehre eine Banklehre folgen ließ, zum ersten Mal dem Lockruf fremden Geldes erlegen. Als Angestellter einer Wohnungsbaugesellschaft ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel