Der Sachverhalt ist klar: Eine 83 Jahre alte Frau hat ihren 88-jährigen Mann getötet. Und doch ist es ein Prozess, der, so der Richter am Freiburger Landgericht, das Strafrecht an seine Grenzen bringt.
Es war ein ungewöhnlicher Notruf, der am 2. Januar dieses Jahres um 9.41 Uhr bei der Freiburger Leitstelle einging. Am Ende der Leitung war die zittrige Stimme einer alten Frau zu hören.
Anruferin: Ich habe gerade meinen Mann umgebracht.
Leitstelle: Wie bitte?
Anruferin: Ja!
Leitstelle: Was heißt das, Sie haben ihren Mann umgebracht?
Anruferin: Weil ich’s nicht mehr geschafft habe und er auch nicht. Ich hab’ ihn jetzt erstickt. ...