Amt: Kontrollieren geht nachts nicht

Das Landratsamt nennt "arbeitsrechtliche Aspekte" als Grund dafür, dass das Einhalten von Tempo 40 nicht zu überwachen ist.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In Eimeldingen gilt seit Ende Juli nac...den kann man allerdings (noch) nicht.   | Foto: langelott
In Eimeldingen gilt seit Ende Juli nachts eine reduzierte Geschwindigkeit. Temposünden ahnden kann man allerdings (noch) nicht. Foto: langelott

EIMELDINGEN. Blitzermarathon gestern in Deutschland, nur – in Eimeldingen kann das seit Ende Juli geltende nächtliche Tempo-40-Limit nicht kontrolliert werden. Auch wenn die Gemeinde Kontrollen fordert, bleiben nächtliche Temposünden bislang ungesühnt. Und dies wird wohl eine Weile so bleiben. Auf Nachfrage beim Lörracher Landratsamt bestätigte die Pressestelle gestern, dass bislang keine nächtlichen Kontrollen in Eimeldingen stattfanden und diese "auch nicht aktuell geplant" seien. Hintergrund seien, so ist so erfahren, "arbeitsrechtliche Fragen".

Auch Bürgermeister Merstetter vermutet gestern auf BZ-Nachfrage das Arbeitsrecht als Hindernis nächtlicher Kontrollen. Um nach 22 Uhr zu kontrollieren, wenn in Eimeldingen das Tempolimit bis sechs Uhr morgens ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel