Amt muss Sünder veröffentlichen

Im Landkreis Lörrach dürften pro Jahr aber kaum mehr als ein Dutzend Verstöße nach Lebensmittelkontrollen ins Internet kommen.  

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LÖRRACH. Noch ist die Liste für den Landkreis Lörrach leer; das könnte sich aber in den kommenden Tagen ändern. Seit 1. September müssen nämlich landesweit alle Grenzwertüberschreitungen und gravierende Hygieneverstöße bei Lebens- und Futtermitteln übers Internet veröffentlicht werden. Uta Hertkorn, Leiterin des Fachbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Lörrach, geht davon aus, dass im Landkreis pro Jahr nicht mehr als ein Dutzend solcher Fälle zusammen kommt.

Warum wird veröffentlicht?
Was wird ins Internet gestellt?
Veröffentlicht werden die Bezeichnung des Betriebs samt Anschrift, der Betreiber, das Datum, wann ein Verstoß festgestellt wurde, und der Grund der Beanstandung, also beispielsweise ...

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