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Urteil

Amtsgericht verurteilt Sicherheitsmitarbeiter wegen gefährlicher Körperverletzung nach Streit in Flüchtlingsunterkunft

Fabian Vögtle
  • Do, 09. November 2017
    Freiburg

Der Angeklagte hatte den Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft nach einem Streit mit einer Taschenlampe geschlagen.

Das Amtsgericht hat am Mittwoch den 36-jährigen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Januar den Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft nach einem Streit mit einer Taschenlampe geschlagen und so an Kopf und Rücken verletzt hat. Die beiden waren bereits im vergangenen Jahr in einem anderen Wohnheim aneinandergeraten.

Der irakischstämmige Wachmann der Flüchtlingsunterkunft an der Merzhauser Straße ruft am Abend des 20. Januar 2017 die Polizei. Der Grund: Zwei syrische Flüchtlinge haben an diesem Freitag Besuch von Freunden, die nicht dort wohnen. Das ist im Grunde kein Problem. Nach 22 Uhr müssen diese – so die Regel ...

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