Renovierung und Sanierung
An der falschen Stelle gebohrt – wer muss haften?
Auch Handwerkern können Fehler bei der Wohnungsrenovierung machen. Wir erklären, worauf es bei der Regulierung des Schadens ankommt.
Sabine Meuter
Sa, 21. Apr 2018, 16:09 Uhr
Haus & Garten
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Für die Wohnungsrenovierung engagieren viele gerne Fachleute. Doch auch einem noch so sorgfältig und gewissenhaft arbeitenden Handwerker kann ein Fehler unterlaufen. Stellt sich die Frage: Wer steht für den Schaden gerade? Es gilt in der Regel das Verursacherprinzip: Derjenige muss für den Schaden aufkommen, der ihn angerichtet hat.
Mit der Auftragsvergabe an den Handwerker ist zwischen ihm und dem Auftraggeber ein Werkvertrag zustande gekommen. Damit ist die Fachfirma nicht nur verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen, sondern muss auch das Eigentum des ...