Angeklagter ist vorbestraft

Der Lörracher Geldanlageberater steht nicht das erste Mal vor Gericht / Höchst dubiose Geschäfte.  

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Um Kleingeld geht es im Prozess gegen einen Lörracher Anlageberater nicht.   | Foto: Berg/dpa
Um Kleingeld geht es im Prozess gegen einen Lörracher Anlageberater nicht. Foto: Berg/dpa

LÖRRACH. Am achten Prozesstag gegen einen 52 Jahre alten Geldanlageberater wurden neue Details zu den ihm vorgeworfenen Taten bekannt. So sei die südafrikanische Goldmine, die der Angeklagte hätte verkaufen und einstweilen Gewinn daraus schlagen sollen, inzwischen tatsächlich verkauft. Bekannt wurde auch, dass der Angeklagte schon früher wegen ähnlicher Taten verurteilt wurde.

Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, in vier Fällen von Anlegern jeweils 20 000 Euro eingesammelt zu haben, um das Geld in die Ausbeutung und schließlich den Verkauf einer Goldmine in Südafrika zu investieren. Als Rendite sollten die Betreffenden jedes Quartal einen ...

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