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Angeklagter nimmt Einspruch zurück

  • Sa, 07. Juni 2014
    Bad Säckingen

     

23-jähriger Bad Säckinger wegen Nötigung und Körperverletzung vor Gericht / Es bleibt bei neun Monaten Haft auf Bewährung.

Im Bad Säckinger Gericht stand Aussage gegen Aussage.   | Foto: DPA
Im Bad Säckinger Gericht stand Aussage gegen Aussage. Foto: DPA
BAD SÄCKINGEN (csi). Wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung musste sich ein 23-Jähriger vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten. Über seinen Einspruch gegen den Strafbefehl, durch den er zu einer Freiheitsstrafe ...

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