23-jähriger Bad Säckinger wegen Nötigung und Körperverletzung vor Gericht / Es bleibt bei neun Monaten Haft auf Bewährung.
BAD SÄCKINGEN (csi). Wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung musste sich ein 23-Jähriger vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten. Über seinen Einspruch gegen den Strafbefehl, durch den er zu einer Freiheitsstrafe ...