Ankläger sieht Mord als erwiesen an
Acht Jahre Jugendstrafe und zwei Mal Lebenslänglich im sogenannten Neuenburger Rachemordprozess beantragt.
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NEUENBURG AM RHEIN/FREIBURG. Für die nach seiner Überzeugung heimtückische und aus niedrigen Beweggründen begangene Ermordung eines 27-Jährigen auf dem Pendlerparkplatz in Neuenburg am 18. Juni 2014 hat Oberstaatsanwalt Eckart Berger eine achtjährige Jugendstrafe für den 17-jährigen Angeklagten gefordert. Auf lebenslänglich wegen Mordes lauteten seine Anträge für dessen 48-jährigen Vater und einen 21-jährigen Freund des Sohns. Zwei Jahre mit Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragte Berger für den einen 19-Jährigen, der den 27-Jährigen zum Tatort gelockt hatte.
Ruhig und gefasst lauschten insbesondere der 17-Jährige und sein Vater dem knapp fünf Stunden dauernden Plädoyer Bergers. Viel Positives über sich konnten sie nicht hören. Am Ende der akribisch zusammengetragenen objektiven Befunde aus 23 Verhandlungstagen seit dem 8. April und ihren umfangreichen ...