Anträge auf Wahlwerbung in Lahr
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Wie die Verwaltung weiter mitteilt, müssen die Anträge bis spätestens Montag, 5. Januar, per E-Mail an [email protected] oder per Post an das Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, zu Händen von Frau Hergert, Rathausplatz 4, vorliegen. Später eingehende Anträge können in das geplante rollierende System der Standortvergabe nicht aufgenommen werden, so die Stadtverwaltung. Die Standorte können dann nur noch nach Verfügbarkeit zugeteilt werden, heißt es in der Pressemeldung.