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Wenn der Teilzeitgärtner Beete anlegt oder die Haushaltshilfe das Besteck putzt, zahlt das Finanzamt einen Teil vom Lohn. Der Fiskus beteiligt sich natürlich nur, wenn nicht schwarz gearbeitet wird. Seit 2003 gibt die Regel für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Prinzip ist einfach. Bei ...