Krank nur auf dem Papier? Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen.
Der zuständige fünfte Senat entschied am Mittwoch in Erfurt, dass ein Zweifel gerechtfertigt sei, wenn die Krankschreibung mit einer Kündigung Hand in Hand gehe.
Arbeitnehmer, die direkt nach ihrer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Ende der Kündigungsfrist fernbleiben, ...