Account/Login

Bundesarbeitsgericht

Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen

  • dpa

  • Mi, 08. September 2021, 19:47 Uhr
    Wirtschaft

Krank nur auf dem Papier? Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen.

Unter bestimmten Umständen dürfen Arbeitgeber misstrauisch werden.  | Foto: Stockfotos-MG  (stock.adobe.com)
Unter bestimmten Umständen dürfen Arbeitgeber misstrauisch werden. Foto: Stockfotos-MG  (stock.adobe.com)
Der zuständige fünfte Senat entschied am Mittwoch in Erfurt, dass ein Zweifel gerechtfertigt sei, wenn die Krankschreibung mit einer Kündigung Hand in Hand gehe.
Arbeitnehmer, die direkt nach ihrer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Ende der Kündigungsfrist fernbleiben, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel