Ab 2023 müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie bestehen.
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer müssen ab dem kommenden Jahr keinen gelben Schein mehr bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Foto: Zacharie Scheurer (dpa)
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Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren heißt das Ganze - "e" für "elektronisch", "AU" für "Arbeitsunfähigkeit". Bis Ende 2022 müssen auch alle Praxen, die die Patientendaten an die Kasse geben, auf das Verfahren ...