Lediglich eine Erfassung von Überstunden reicht nicht aus, so lautet die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs. Vielmehr sieht er den Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen.
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Hierzu verpflichten die ...