Richter: Weil es kein Insolvenzrecht für Staaten gibt, können Anleger Schuldenschnitt verweigern.
KARLSRUHE. Argentinien muss seine D-Mark-Anleihen grundsätzlich in vollem Umfang zurückzahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH gab damit zwei deutschen Anlegern recht, die sich den bisherigen Vereinbarungen ...